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   OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2012 - 1 L 14/12   

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https://dejure.org/2012,42269
OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2012 - 1 L 14/12 (https://dejure.org/2012,42269)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11.12.2012 - 1 L 14/12 (https://dejure.org/2012,42269)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11. Dezember 2012 - 1 L 14/12 (https://dejure.org/2012,42269)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 40 Abs 1 Nr 4 BBesG
    Gewährung des Familienzuschlages der Stufe 1 gem. BBesG § 40 Abs 1 Nr 4 bzw. BesG ST § 38 Abs 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBesG § 40 Abs. 1 Nr. 4; LBesG § 1 Abs. 2 S. 1
    Grundsätze zur Annahme einer nicht nur vorübergehenden Aufnahme in die Wohnung eines Elternteils bei Aufenthalt des Kindes zu 50 Prozent in dem Haushalt des geschiedenen Elternteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur Gewährung des Familienzuschlages der Stufe 1 gem. § 40 Abs. 1 Nr. 4 BBesG a.F. bzw. § 38 Abs. 2 LBesG LSA

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Grundsätze zur Annahme einer nicht nur vorübergehenden Aufnahme in die Wohnung eines Elternteils bei Aufenthalt des Kindes zu 50 Prozent in dem Haushalt des geschiedenen Elternteils

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09

    Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2012 - 1 L 14/12
    Um diesem Schutzauftrag genüge zu tun, ist es insbesondere Aufgabe des Staates, alles zu unterlassen, was die Ehe beschädigt oder sonst beeinträchtigt, und sie durch geeignete Maßnahmen zu fördern (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09 -, juris Rdnr. 65 m. w. N.).

    Zu beanstanden ist nur die Überschreitung äußerster Grenzen, jenseits derer sich gesetzliche Vorschriften bei der Abgrenzung von Lebenssachverhalten als evident sachwidrig erweisen, solange dem Handeln des Besoldungsgesetzgebers nicht von der Verfassung selbst getroffene Wertungen entgegenstehen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.06.2012, a. a. O., Rdnr. 61).

    Soweit § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG a. F. verheirateten Beamten einen Anspruch auf Familienzuschlag der Stufe 1 gewährt, soll er faktischen Mehrbedarf verheirateter Beamter vor allem im Vergleich zu ledigen Beamten ausgleichen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.06.2012, a. a. O., Rdnr. 72).

  • BVerwG, 12.12.1990 - 2 B 116.90

    Beamtenrecht: Begriff der nicht nur vorübergehenden Aufnahme in die Wohnung i.S.

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2012 - 1 L 14/12
    Die Formulierung "nicht nur vorübergehend" gibt keinen Anhaltspunkt für den Schluss, dass dies zeitlich mehr als 50 vom Hundert sein müsste (so BVerwG, Beschl. v. 12.12.1990 - 2 B 116.90 -, juris).

    Seine Tochter lebt zu 50 v. Hundert in seinem Haushalt, was für die Annahme der nicht nur vorübergehenden Aufnahme in die Wohnung des Klägers genügt (BVerwG, Beschl. v. 12.12.1990, a. a. O.).

    Vielmehr spricht der Umstand, dass selbst in der Neufassung des § 40 Abs. 1 BBesG durch Gesetz vom 15. März 2012 (BGBl. I, S. 462) am Tatbestandsmerkmal der gemeinsam bewohnten Wohnung festgehalten und die Kürzungsregelung des § 40 Abs. 1 Satz 3 BBesG (vormals § 40 Abs. 1 Nr. 4 Satz 4 BBesG a. F.) unverändert beibehalten wurde, angesichts der seit Jahrzehnten existierenden Rechtsprechung zum Problem des Lebensmittelpunktes eines Kindes in mehreren Wohnungen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.12.1990 - 2 B 116.90 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 23.09.1991 - 4 S 413/91 -, juris) und der hierzu in der einschlägigen Fachliteratur einhellig vertretenen Auffassung der fehlenden unmittelbaren Anwendbarkeit des § 40 Abs. 1 Nr. 4 BBesG a. F. (vgl. Schwegmann/Summer, BBesG, a. a. O., § 40 BBesG, Anm. 9 v, 9 i; Fürst, GKÖD, a. a. O., K § 40 Rdnr. 24) für eine bewusste Entscheidung des Gesetzgebers, die vorliegende Familienkonstellation nicht der Kürzungsregelung zu unterwerfen.

  • BVerwG, 25.09.2008 - 2 B 104.07

    Eingreifen der Kürzungsregelung des § 40 Abs. 4 S. 1 Bundesbesoldungsgesetz

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2012 - 1 L 14/12
    Das Bundesverwaltungsgericht habe mit Beschluss vom 25. August 2008 (- 2 B 104.07 -, juris) in Bezug auf die Konkurrenzregelung des § 40 Abs. 4 BBesG ausdrücklich festgestellt, dass der ehegattenbezogene Besoldungs- bzw. Vergütungsanteil Ehegatten, die beide im öffentlichen Dienst seien, insgesamt nur einmal gewährt werde.

    Aus der zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 25. September 2008 (- 2 B 104.07 -) könne die Beklagte nichts zu ihren Gunsten herleiten, weil dort - im Gegensatz zum vorliegenden Fall - die gesetzlichen Voraussetzungen für eine anteilige Gewährung vorgelegen hätten.

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 620/78

    Ehegattensplitting

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2012 - 1 L 14/12
    Zusammenlebende Eheleute bilden eine Gemeinschaft des Erwerbs und Verbrauchs, in der ein Ehegatte an den Einkünften und Lasten des anderen wirtschaftlich jeweils teilhat; ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit dürfte sich zudem als günstiger darstellen als die berufstätiger Alleinstehender mit Kind, deren Leistungsfähigkeit durch zusätzlichen Betreuungsaufwand gemindert sein kann, der bei Ehepaaren ohne Kinder nicht anfällt, oder wenn beide Partner berufstätig sind, aus dem erhöhten Familieneinkommen bestritten werden kann (vgl. BVerfG, Urt. v. 03.11.1982 - 1 BvR 620/78, u. a. -, juris, Rdnr. 80, 83).
  • BVerwG, 28.04.2005 - 2 C 1.04

    Begrenzte Dienstfähigkeit; Dienstbezüge; Dienstunfähigkeit; Ruhegehalt;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2012 - 1 L 14/12
    Abweichungen von den für maßgeblich erklärten Wertungen und Differenzierungsmerkmalen sind nur aus Gründen möglich, deren Gewicht die Abweichung nach Art und Ausmaß rechtfertigt (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.04.2005 - 2 C 1.04 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.1991 - 4 S 413/91

    Ortszuschlag Stufe 2 bei Aufnahme eines Kindes in zwei Wohnungen nach Scheidung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2012 - 1 L 14/12
    Vielmehr spricht der Umstand, dass selbst in der Neufassung des § 40 Abs. 1 BBesG durch Gesetz vom 15. März 2012 (BGBl. I, S. 462) am Tatbestandsmerkmal der gemeinsam bewohnten Wohnung festgehalten und die Kürzungsregelung des § 40 Abs. 1 Satz 3 BBesG (vormals § 40 Abs. 1 Nr. 4 Satz 4 BBesG a. F.) unverändert beibehalten wurde, angesichts der seit Jahrzehnten existierenden Rechtsprechung zum Problem des Lebensmittelpunktes eines Kindes in mehreren Wohnungen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.12.1990 - 2 B 116.90 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 23.09.1991 - 4 S 413/91 -, juris) und der hierzu in der einschlägigen Fachliteratur einhellig vertretenen Auffassung der fehlenden unmittelbaren Anwendbarkeit des § 40 Abs. 1 Nr. 4 BBesG a. F. (vgl. Schwegmann/Summer, BBesG, a. a. O., § 40 BBesG, Anm. 9 v, 9 i; Fürst, GKÖD, a. a. O., K § 40 Rdnr. 24) für eine bewusste Entscheidung des Gesetzgebers, die vorliegende Familienkonstellation nicht der Kürzungsregelung zu unterwerfen.
  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2012 - 1 L 14/12
    Der Senat ist gemäß § 88 VwGO nicht an die Fassung der Anträge gebunden, sondern hat vielmehr das im Klageantrag und im gesamten Parteivorbringen zum Ausdruck kommende Rechtsschutzziel zu ermitteln (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.05.1980 - 2 C 30.78 -, juris).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2012 - 1 L 14/12
    Dieses Benachteiligungsverbot steht jeder belastenden Differenzierung entgegen, die an die Existenz einer Ehe (Art. 6 Abs. 1 GG) oder die Wahrnehmung des Elternrechts in ehelicher Erziehungsgemeinschaft (Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 GG) anknüpft (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91 u. a. -, juris, Rdnr. 65 m. w. N.).
  • BFH, 28.04.2010 - III R 79/08

    Berechtigung zum Abzug des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende bei annähernd

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2012 - 1 L 14/12
    Der Kläger praktiziert mit der wöchentlich wechselnden Aufnahme seiner Tochter das sogenannte Wechselmodell für Alleinerziehende, bei dem ein Kind (annähernd) gleichwertig in die beiden Haushalte seiner alleinstehenden Eltern aufgenommen wird (vgl. BFH, Urt. v. 28.04.2010 - III R 79/08 -, juris).
  • BVerwG, 26.01.2006 - 2 C 43.04

    Eingetragene Lebenspartnerschaft; Familienzuschlag der Stufe 1; analoge Anwendung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2012 - 1 L 14/12
    Nur bei einer planwidrigen sachlichen Lücke im Beamtenbesoldungsrecht kann eine dem Willen des Gesetzes folgende entsprechende Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen in Betracht kommen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.12.2007 - 2 B 35.07 -, juris, m. w. N.; Urt. v. 26.01.2006 - 2 C 43.04 -, juris).
  • BVerwG, 19.12.2007 - 2 B 35.07

    Verletzung der Fürsorgepflicht des Dienstherren bei Ausübung von Tätigkeiten

  • BVerwG, 08.06.2011 - 2 B 76.11

    Anspruch des im öffentlichen Dienst stehenden Vaters auf Familienzuschlag bei

  • BVerwG, 27.03.2014 - 2 C 2.13

    Analogie; anteilige Zuschlagsgewährung; Aufnahme in die Wohnung; Doppelwohnsitz;

    MD OVG Magdeburg - 11.12.2012 - AZ: OVG 1 L 14/12.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.06.2013 - 4 L 28/13

    Zuschussgewährung für die Tagesbetreuung in Tageseinrichtungen

    Vielmehr ergibt sich der Anspruch unmittelbar aus dem Gesetz und bedarf keiner besonderen Festsetzung durch Verwaltungsakt, so dass er mit einer Leistungsklage zu verfolgen ist (vgl. VGH Bayern, Urt. v. 31. März 1999 - 25 B 95.3633 -, zu Art. 4 Abs. 2 Satz 2 BayAG TierKBG; OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 11. Dezember 2012 - 1 L 14/12 -, zu Ansprüchen aus Besoldungsgesetzen; vgl. auch OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 18. Dezember 1995 - 5 L 136/95 -, zu Ansprüchen nach § 25 Abs. 2 KiTaG SH, jeweils zit. nach JURIS).
  • VG Magdeburg, 15.12.2020 - 8 A 118/20

    Anspruch auf Unterhaltssicherung aus § 5 USG 2020 bei Entfall des Arbeitsentgelts

    Ergibt sich hingegen ein Zahlungsanspruch unmittelbar aus dem Gesetz, so kann ein Begehren auf Zahlung statthafter Weise grundsätzlich mit der Leistungsklage verfolgt werden (vgl. OVG LSA, Urteil vom 18.06.2013 - 4 L 28/13 -, juris, Rn. 30; Urteil vom 11.12.2012 - 1 L 14/12 -, juris, Rn. 30) und ausnahmsweise, wenn Differenzen über die Gewährung bestehen, auch im Wege der Verpflichtungsklage zu einem zahlungsauslösenden Verwaltungsakt (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 18.06.2008 - 1 L 208/06 -, juris, Rn. 34).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2022 - 4 N 17.19

    Familienzuschlag der Stufe 1; geschiedener und wiederverheirateter Richter;

    Auch nach dem vom Kläger zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. März 2014 - 2 C 2.13 - (juris Rn. 10) bezieht sich die - insoweit wortgleiche - Regelung des § 40 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 BBesG a.F. nur auf die nicht von § 40 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BBesG a.F. erfassten Beamten, Richter und Soldaten (vgl. auch OVG Magdeburg, Urteil vom 11. Dezember 2012 - 1 L 14/12 - juris Rn. 33; Möller, in: Schwegmann/Summer, Besoldungsrecht des Bundes und der Länder, Stand Oktober 2022, § 40 BBesG Rn. 37 m.w.N.).
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